{"id":340,"date":"2021-09-30T20:31:03","date_gmt":"2021-09-30T19:31:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.xn--brger-fr-herborn-jzbg.de\/?p=340"},"modified":"2021-09-30T20:31:03","modified_gmt":"2021-09-30T19:31:03","slug":"stellungnahme-der-anwohner","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.xn--brger-fr-herborn-jzbg.de\/?p=340","title":{"rendered":"Stellungnahme der Anwohner"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Anwohner des Hinterthals und der angrenzenden Stra\u00dfen<\/h2>\n\n\n\n<p>An den Magistrat der Stadt Herborn Hauptstra\u00dfe 39 35745 Herborn<\/p>\n\n\n\n<p>per Mail an info@herborn.de, B\u00fcrgermeisterin Fr. Gronau, Fraktionsvorsitzende der Herborner Stadtverordnetenversammlung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Herborn, 30. September 2021<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stellungnahme zum Entwurf zur 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes \u201eHinterthal\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>die von dem Bauvorhaben der Firma Helm im Hinterthal betroffene Nachbarschaft und Anwohner der angrenzenden Stra\u00dfen nehmen zu der beabsichtigten 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes \u201eHinterthal\u201c wie folgt Stellung:<\/p>\n\n\n\n<p>Wir sind der Auffassung, dass das Ma\u00df einer baulichen Nutzung des Grundst\u00fccks Flur 27, Flurst\u00fccke 8\/1, 10\/1 (tlw.), 11\/1, 13\/3, 13\/11, 13\/12, 151\/3 und 222\/9 13\/7, mit insgesamt 13 Mehrfamilienh\u00e4usern und zwei Boardingh\u00e4usern mit vier bzw. f\u00fcnf Vollgeschossen zzgl. einem Staffelgeschoss, in Summe ca. 220 Wohnungen, die bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu beachtenden Grenzen \u00fcberschreitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bauvorhaben und diesen zu Grunde liegende Bebauungspl\u00e4ne m\u00fcssen sich an den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs (\u00a7 1) messen lassen. Danach sollen Bauleitpl\u00e4ne eine nachhaltige st\u00e4dtebauliche Entwicklung unter Ber\u00fccksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und umweltsch\u00fctzenden Belange gew\u00e4hrleisten. Zu ber\u00fccksichtigen ist insbesondere die Gestaltung des Ortsbildes. Die jeweilige Kommune hat es nicht in der Hand, vorhandene Bebauungspl\u00e4ne frei zu \u00e4ndern, vielmehr sind der Planungshoheit gesetzliche Grenzen gesetzt. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Begriff einer \u201eerdr\u00fcckenden Wirkung\u201c entwickelt worden. Eine unzumutbare Beeintr\u00e4chtigung der Nachbarschaft im Sinne einer erdr\u00fcckenden Wirkung wird angenommen, wenn ein Vorhaben durch sein Ausma\u00df, seine Baumasse oder seine massive Gestaltung Nachbargrundst\u00fccke in besonderer Weise unangemessen benachteiligt.<\/p>\n\n\n\n<p>Hieraus leitet sich der Kernpunkt unserer Beanstandung ab. Die von der Firma Helm geplanten Geb\u00e4ude mit vier bzw. f\u00fcnf Vollgeschossen zzgl. jeweils einem Staffelgeschoss h\u00e4tten unzweifelhaft f\u00fcr die Nachbarschaft eine derart erdr\u00fcckende Wirkung, dass eine besonders unangemessene Benachteiligung der Nachbarschaft offensichtlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bereich Hinterthal in Herborn hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich ver\u00e4ndert. So findet eine gewerbliche Nutzung praktisch nicht mehr statt und das Hinterthal ist heute (abgesehen von der Tierarztpraxis) ein reines Wohngebiet mit weit \u00fcberwiegend Einfamilienh\u00e4usern. Direkt angrenzend zum geplanten Bauvorhaben der Firma Helm sollen \u00fcberdies drei Mehrfamilienh\u00e4user der GBS entstehen. F\u00fcr das GBS-Vorhaben wurde erst in diesem Jahr die 4. \u00c4nderung des Bebauungsplanes \u201eHinterthal\u201c verabschiedet. Betroffen von dieser \u00c4nderung ist das Grundst\u00fcck Flur 27, Flurst\u00fcck 13\/7. Im Rahmen dieser \u00c4nderung wurde die Anzahl der Vollgeschosse f\u00fcr die geplanten GBS-Geb\u00e4ude auf vier begrenzt und die maximale Geb\u00e4udeh\u00f6he auf 13m festgesetzt. Bereits die geplanten GBS-Geb\u00e4ude \u00fcbersteigen damit hinsichtlich der Vollgeschosse die \u00fcberwiegende Bebauung im Hinterthal. Die von der Firma Helm geplanten Geb\u00e4ude w\u00fcrden die f\u00fcr das GBS-Vorhaben maximal m\u00f6gliche Geb\u00e4udeh\u00f6he aber noch einmal um mindestens bis zu 5m \u00fcbersteigen (bei gleichzeitig noch deutlich dichterer Bebauung). Gemessen an den vorhandenen wie auch noch geplanten Geb\u00e4uden im Hinterthal ist damit festzustellen, dass das geplante Helm-Bauvorhaben unzweifelhaft mit einer angemessenen Gestaltung des Stadtbildes nicht mehr in Einklang zu bringen ist und f\u00fcr die Anwohner eine erdr\u00fcckende Wirkung h\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies gilt insbesondere auch unter Ber\u00fccksichtigung der Bebauung in der an den \u00f6stlichen Bereich des Planungsgebietes angrenzenden Austra\u00dfe. Von der Kreuzung am Amtsgericht bis zur Einm\u00fcndung Hinterthal stehen in der Austra\u00dfe beiderseits der Stra\u00dfe insgesamt 29 H\u00e4user, davon 3 mit 2 Geschossen, 21 mit 2 \u00bd Geschossen (jeweils 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss oder Mansardengeschoss), 4 mit 3 \u00bd Geschossen und 1 mit 5 Geschossen. Die Austra\u00dfe wird damit ganz \u00fcberwiegend von H\u00e4usern mit 2 \u00bd Geschossen (21 von 29) gepr\u00e4gt. Insbesondere die an der Ostseite des Plangebietes direkt angrenzenden H\u00e4user weisen maximal zwei Vollgeschosse auf. Damit wird auch gemessen an den vorhandenen Geb\u00e4uden in der Austra\u00dfe deutlich, dass die von der Firma Helm geplanten Geb\u00e4ude mit vier bzw. f\u00fcnf Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss und insgesamt 220 Wohnungen unzweifelhaft eine erdr\u00fcckende Wirkung h\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Begr\u00fcndung zum Entwurf f\u00fcr die \u00c4nderung des Bebauungsplanes \u201eHinterthal\u201c von dem Planungsb\u00fcro Koch wird auch kein tragf\u00e4higes und nachvollziehbares Argument f\u00fcr die geplanten Geb\u00e4udeh\u00f6hen von 15m (vier Vollgeschosse + Staffelgeschoss) bzw. 18m (f\u00fcnf Vollgeschosse + Staffelgeschosse) genannt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das geplante Vorhaben der Firma Helm keine Elemente eines sozialen Wohnungsbaus umfasst. Reine wirtschaftliche Interessen des Investors sind im Rahmen einer Abw\u00e4gung nicht \u00fcber bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu beachtenden Grenzen zu stellen bzw. begr\u00fcnden nicht, die offensichtliche Beeintr\u00e4chtigung des Ortsbildes.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir fordern daher, eine Anpassung des Bauvorhabens und damit verbunden der geplanten \u00c4nderungen am Bebauungsplan \u201eHinterthal\u201c dahingehend, dass eine Einf\u00fcgung des Vorhabens in das Ortsbild sichergestellt wird. Unser Vorschlag f\u00fcr eine entsprechende Anpassung ist der Verzicht auf die geplanten Staffelgeschosse f\u00fcr die einzelnen Geb\u00e4ude, d.h. f\u00fcr das Gebiet MU2 in der direkten Nachbarschaftsbebauung wird eine Geb\u00e4udeh\u00f6he von ca. 12m (bzw. vier Vollgeschosse ohne zus\u00e4tzliches Staffelgeschoss) und f\u00fcr das Gebiet MU1 eine Geb\u00e4udeh\u00f6he von ca. 15m (bzw. f\u00fcnf Vollgeschosse ohne zus\u00e4tzliches Staffelgeschoss) festgesetzt. In der direkten Nachbarschaftsbebauung w\u00fcrden sich damit die geplanten Geb\u00e4ude an der Geb\u00e4udeh\u00f6he der GBS-H\u00e4user orientieren und diese nicht noch zus\u00e4tzlich \u00fcbersteigen. Neben der verbesserten Einf\u00fcgung der Geb\u00e4ude in das Ortsbild w\u00fcrde mit dem Verzicht auf die Staffelgeschosse auch die f\u00fcr die Begr\u00fcnung und Errichtung von Solaranlagen, die auch wesentliche Forderungen der Stadt an das Vorhaben darstellen, verf\u00fcgbare Dachfl\u00e4che deutlich vergr\u00f6\u00dfert und damit ihr Nutzungsgrad deutlich gesteigert.<\/p>\n\n\n\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Beeintr\u00e4chtigung des Ortbildes durch das geplante Ausma\u00df der Bebauung sehen wir auch grunds\u00e4tzliche Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf die bestehende Infrastruktur angesichts der hohen Zahl an geplanten Wohnungen und damit verbunden des m\u00f6glichen Zuzugs von Bewohnern in das Stadtgebiet als nicht ausreichend gekl\u00e4rt an. Dies betrifft insbesondere offene Fragen hinsichtlich des Verkehrskonzeptes. Ein Thema ist hierbei die Regelung der Ein- und Ausfahrt f\u00fcr das geplante Parkhaus, welches auch schon im Bauausschuss diskutiert wurde. Daneben sehen wir auch die zus\u00e4tzliche Verkehrsbelastung f\u00fcr die Austra\u00dfe noch nicht hinreichend gew\u00fcrdigt. Hierbei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass neben dem zus\u00e4tzlichen Verkehrsaufkommen durch das Helm-Bauvorhaben auch die geplanten 60 GBS-Wohnungen zu einer weiteren Belastung f\u00fcr die Austra\u00dfe f\u00fchren werden. F\u00fcr die Beschlussfassung zur 5. \u00c4nderung des Bebauungsplans sehen wir ein neues Verkehrsgutachten als erforderlich an. Als Grundlage sind Verkehrsz\u00e4hlungen an mehreren Wochentagen sowohl in der Westerwaldstra\u00dfe als auch der Austra\u00dfe durchzuf\u00fchren. Diese m\u00fcssen an Schultagen und mindesten an einem Freitag erfolgen, um die durch den Wochenmarkt verursachten Verkehrsbelastungen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner w\u00fcrden wir es begr\u00fc\u00dfen, wenn die gestellten Anforderungen hinsichtlich der Installation von Solaranlagen auf den Dachfl\u00e4chen der geplanten Geb\u00e4ude, die Errichtung von Spielger\u00e4- 3<\/p>\n\n\n\n<p>ten auf dem Gel\u00e4nde sowie die Begr\u00fcnung des Gel\u00e4ndes konkreter vorgegeben und verbindlich geregelt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die genannten Ma\u00dfnahmen als wesentliche Forderungen der Stadt f\u00fcr die Zustimmung zum geplanten Bauvorhaben genannt wurden. Gem\u00e4\u00df dem vorliegenden Entwurf zur \u00c4nderung des Bebauungsplanes wird lediglich die Installation von Solaranlagen und die Errichtung von Spielger\u00e4ten (f\u00fcr unterschiedliche Altersgruppen) gefordert, Art und Umfang liegen aber demnach allein im Ermessen der Firma Helm. Hier ist zu bef\u00fcrchten, dass die Umsetzung der Anforderungen nach dem Minimalprinzip erfolgen und die Interessen der Stadt nicht ausreichend befriedigt werden. Hinsichtlich der Begr\u00fcnung schlagen wir vor, die Vorgaben dahingehend zu erweitern, dass eine Art Gr\u00fcng\u00fcrtel durch Baumbepflanzung um das Gel\u00e4nde bzw. insbesondere zur nachbarschaftlichen Bebauung angelegt wird, um so eine optische Aufwertung f\u00fcr das Gel\u00e4nde zu erreichen und damit auch eine verbesserte Einf\u00fcgung in das Ortsbild. Aus unserer Sicht sollte vor Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung des Bebauungsplanes ein st\u00e4dtebaulicher Vertrag mit der Firma Helm geschlossen werden, in dem genaue Regelungen hinsichtlich der Umsetzung der im Bebauungsplan genannten Anforderungen festgehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00f6chten wir auf \u00a7 1 Abs. 7 BauGB verweisen, der besagt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpl\u00e4ne die \u00f6ffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuw\u00e4gen sind. Entsprechende Abw\u00e4gung sehen wir bei dem vorliegenden Entwurf zur \u00c4nderung des Bebauungsplanes \u201eHinterthal\u201c als nicht ausreichend gegeben an und fordern daher Anpassungen unter Ber\u00fccksichtigung der von uns aufgef\u00fchrten Punkte.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">F\u00fcr einen weiteren Dialog stehen wir gerne zur Verf\u00fcgung.<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/h4>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Bertolt Dintelmann und weitere 19 Anwohner<\/h4>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anwohner des Hinterthals und der angrenzenden Stra\u00dfen An den Magistrat der Stadt Herborn Hauptstra\u00dfe 39 35745 Herborn per Mail an info@herborn.de, B\u00fcrgermeisterin Fr. Gronau, Fraktionsvorsitzende der Herborner Stadtverordnetenversammlung Herborn, 30. 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