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Erweiterung der Fußgängerzone

Erweiterung der Fußgängerzone, ein Thema, das bewegt!

Seit Wochen beherrschen die Pläne, Holzmarkt und Kornmarkt in den Sommermonaten autofrei zu halten, die Gemüter. Die Gegner haben sich formiert und sich lautstark in der Presse (Anlage) und bei der gestrigen Bürgerversammlung in der Hohen Schule zu Wort gemeldet. Befürworter des Versuchs sind eher verhalten.

Kornmarkt

Bei der Bürgerversammlung standen die Bedenken und offene Ablehnung im Vordergrund, die Vertreter der Fraktionen zeigten sich zurückhaltend und vom massiven Widerstand beeindruckt. Sie werden wohl einknicken. Von einer breiten politischen Mehrheit für den Versuch noch in diesem Jahr scheint Herborn seit gestern Abend weiter entfernt denn je. 

Vermisst haben wir eine Darstellung der Ziele der Massnahme und der geplanten Umsetzung, die der Arbeitskreis, bestehend aus Verwaltung und Fraktionen, auf Grundlage des mit Bürgern erarbeitete Konzepts beraten hatten. Leider kam niemand aus dem Arbeitskreis selbst zu Wort, es wurde nur wenige Folien präsentiert, die viele Fragen offen ließen. Es verwunderte auch nicht, dass konkrete Fragen der Anwohner zum Be- und Entladen, zur Verlagerung der Parkplätze und zur Verkehrsführung ausweichend oder gar nicht beantwortet wurden.

Bei unserem Vor-Ort-Termin am 28. Mai 2022 konnte Bernd Willi Walther als Mitglied des Arbeitskreises alle unsere Fragen beantworten. Der für die Beruhigung vorgesehene Bereich wird nicht zugenagelt, sondern ist weiter für Anwohner und Lieferanten zugänglich. Beim Termin empfahlen wir die Umkehr der Einbahnstraße in der Hainstraße und die Einführung einer „Brötchentaste“ an den Parkscheinautomaten.

Kornmarkt

Neben lautstarken und mit heftigen Beifall unterstützten „Untergangsszenarien“ wie einst bei der Einführung der bestehenden Fußgängerzone, gab es in der Bürgerversammlung auch berechtigte Kritik. 

Mangelnde Kommunikation mit Anwohnern, Betroffenen und Geschäftsinhabern sowie fehlende Informationen zur Bürgerversammlung sowie zum Verkehrsgutachten wurden zu recht kritisiert. Das Verkehrsgutachten aus 2017 soll jetzt im Internet veröffentlicht werden, obwohl der Prozess zur Erstellung bereits unter https://herborn-aktiv.de/verkehrsentwicklungskonzept/ vorgestellt und das Konzept unter https://herborn-aktiv.de/2017/11/20/einzelhandelsentwicklungskonzept-endbericht-steht-zum-download-bereit/ zum Download bereit steht. Nur eine Teilnehmende verwies auf die Fundstelle und dass man bereits Vieles angepackt und wie zum Beispiel den Stadtpark auch umgesetzt hat. Den Entscheidungsträgern und Kritikern sei an dieser Stelle nochmals die Homepage https://herborn-aktiv.de empfohlen. 

Kornmarkt

Wie schön es werden könnte, zeigt sich jeden Freitag beim Wochenmarkt und zuletzt beim Erdbeersonntag. Wir verweisen auf die Bilder, die mehr sagen, als tausend Worte. Herborn ist belebt und der öffentliche Raum dient nicht nur dem abstellen von Blech. Viele haben leider immer noch nicht begriffen, dass Mobilität anders gestaltet werden muss und eine Verkehrswende überfällig ist.

Holzmarkt/Kornmarkt

Alles in Allem kann man von einer enttäuschenden Veranstaltung sprechen, wenn man an einer integrierten zukunftsorientierten Stadtentwicklung interessiert ist. Zum wiederholten Mal müssen wir mangelhafte Kommunikation mit den Bürgern, aber auch zwischen Verwaltung und Politik kritisieren. Bei letzterem hilft eigentlich nur noch eine professionelle Mediation. 

Holzmarkt

Statt über Lösungen zu diskutieren und Ideen zu entwickeln, standen mal wieder Bedenken, Probleme und Hindernisse im Mittelpunkt.
Schade, wieder eine Chance vertan.

Holzmarkt


Vor-Ort-Termin am 28. Mai 2022

Rund zwanzig Mitstreitende haben die Chance genutzt, sich vor Ort ein Bild zumachen und über Lösungen zu diskutieren

Die Fußgängerzone soll um Holzmarkt und Kornmarkt erweitert werden. Ab der Zufahrt zum Parkplatz soll die Mühlgasse bis zur Hauptstraße gesperrt werden.

Kornmarkt

Mit dieser Massnahme, die vom 1. Juli bis Oktober befristet ist, soll die Attraktivität dieses Bereiches und der Altstadt insgesamt verbessert werden. Der Wegfall der rund 20 Parkplätze schafft Raum für die Erweiterung der Außenbestuhlung der Cafe’s, vom Armen Icke, der Holzmarktküche und der Kaffeerösterei und erhöht die Aufenthaltsqualität für Jung und Alt.

Bistro am Kornmarkt

Bernd Willi Walther, Mitglied des Arbeitskreises der das Konzept erarbeitet hat, kann sich auch vorstellen auf dem Kornmarkt Spiele bereit zu stellen. „Wir sind von unserem Konzept überzeugt und hoffen auf eine breite Zustimmung“.

Holzmarkt

Die Zufahrt zur unteren Hauptstraße wird über die Turmstraße gesichert, wie man dies schon von der früheren Regelung an Markttagen kennt. Die Anwohner können die verbleibenden Parkplätze außerhalb der Bereich nutzen. Der Zulieferverkehr und kurzzeitiges Be- und Entladen bleiben gesichert.

Turmstraße

Im Ergebnis waren sich alle Teilnehmende einig, dass man einen Versuch starten sollte und künftig in den Sommermonaten Kornmarkt und Holzmarkt für Spiel, Spaß und Gastronomie nutzen sollte. Die Anregung, die Einbahnregelung in der Hainstraße umzukehren, wurde aufgenommen und soll geprüft werden.

Kritische Stimmen gab es zur Informationspolitik und zur mangelnden Kommunikation mit den betroffenen Anwohner und Geschäften, die Umsatzeinbußen fürchten und Unterschriften gegen die Sperrung sammeln.

Bernd Willi Walther wies darauf hin, dass „Herborn ist anders“.

„In Herborn flanieren die Menschen und kaufen nebenbei ein, in anderen Städten ist das umgekehrt“.

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Bedeutung des Weinbergs

Über den wissenschaftlichen Wert des Herborner Weinbergs

Ein erhaltenswertes Naturdenkmal

von Werner Specht (Greifenstein-Beilstein)

In den letzten Jahrzehnten war es still geworden um die Geologie des Weinbergs. Als Naturdenkmal geschützt, durften dort keine Fossilien mehr gesammelt werden; es sei denn, die gesammelten Objekte dienten wissenschaftlichen Zwecken.

Seit Heinzcarl Bender (1904 – 1978) aus Herborn nicht mehr lebt, hört man nicht mehr viel vom Weinberg. Ihm hatte der Erhalt dieses geologischen Naturdenkmals sehr am Herzen gelegen. Von Zeit zu Zeit hatte er ein Lebensbild des ehemaligen Kulmmeeres bei Herborn veröffentlicht. Hier ein nachempfundenes kurzes Paradigma.

Vor ca. 340 Millionen Jahren war unsere Heimat von einem flachen Meer bedeckt, dem sogenannten Kulmmeer. In der Nähe von Herborn gab es eine Flussmündung, aus der kühles und nährstoffreiches Wasser ins damals tropische Meer gespült wurde. Unter den gegebenen Bedingungen fanden natürlich viele Tiere ihre Lebensgrundlage.

Einige Beispiele: Dreilappkrebse (Trilobiten) durchfurchten den Schlamm, Armfüßer (Brachiopoden) und Muscheln (z. B. Posidonia) besiedelten das Meer, frühe Vorläufer der Tintenfische, die Krummhörner (Goniatiten) und Gradhörner (Orthoceras) schwebten im Wasser. Pflanzenteile trieben im Meer, z. T. heute noch als Fossil auf Schieferflächen gut erhalten, zeigen Landnähe an.

Im Süden entstand später eine Erhebung, die sogenannte Mitteldeutsche Schwelle. Eine Änderung der Verhältnisse trat ein, die Schieferablagerungen wurden durch Grauwackensedimente ersetzt. Diese Ereignisse lassen sich auch am Weinberg studieren. Die Zeit der reichhaltigen Fauna des Meeres endete wohl damit. Soviel als anschauliche Kulisse.

Zwei Poseidons-Muscheln, je 3 cm (Posidonia becheri), darunter ein Schachtelhalmstengel. Fundort: Kulmschiefer Erdbach. Foto: Werner Specht.

Was hinterließ nun dieses Kulmmeer an außergewöhnlichen Funden? Den wohl bedeutendsten Fund eines Fossils beschrieb Professor Goldfuss 1838. Ein Gliederfüßler namens Bostrichopus antiquus, von dem man zunächst annahm, dass es eine Spinne sei, die vom Land in das Meer gelangt war. Prof. Gerhard Hahn (Marburg) hat dieses Tier jedoch später als Larve eines Krebstieres bestimmt, das schwebend im Meer gelebt hat. Ein bisher einmaliger Fund! Eine größere Bearbeitung des Weinbergs hat Dr. ing. Wolfdrietrich Bindemann (Herborn) durchgeführt.

Bostrichopus antiquus, (a) das ganze Tier, (b) der Rumpf, (c) einzelne Ranke, vergrößert.

Aus: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1905

Als geologisch Interessierter hat er die Weinbergschichten geologisch vermessen, jedes einzelne Schichtpaket und dessen Lage wurde notiert. Dabei stellte er fest, dass die Ablagerungen des Weinbergs 112 m betragen, während die gleichen Schichten im Sauerland nur 1 m messen. Wie kommt das? Im hier untersuchten Gebiet befand sich die oben erwähnte Flussmündung, die ihre Sinkstoffe immer weiter ins Meer hinaus verlagerte. Dabei häuften sich die Ablagerungen an.

Bei der genauen Erforschung der Weinbergschichten machte Bindemann 1938 als Primaner eine sensationelle Entdeckung: Er fand die Reste eines bisher noch nicht entdeckten Seeigels, der in Teilen auf den Schichten lag. Diese Teile gehörten zu dem kompliziert gebauten Kauapparat dieses Seeigels. Plinius nannte den Seeigel-Kauapparat die „Laterne des Aristoteles“. Die Zähne der „Herborner Laterne“ sind gezackt, was bisher nur bei einer einzigen aber jüngeren Seeigelart aus Amerika beobachtet wurde. Der Fund des Herborner Seeigels wurde nach dem Finder Meekechinus herbornensis Bindemann genannt.

Es wurden von Bindemann allerdings noch mehr Tierarten gefunden, nämlich über 100, z. T. neue Arten. Mit seinem Namen verbunden sind außerdem der Trilobit Carbonocoryphe bindemanni und ein Goniatit mit Namen Girtyoceras bindemanni.

Vergrößertes Modell der „Laterne des Aristoteles“.
Sie dient zum Beißen und Nagen bei den Seeigeln. Der griechische Gelehrte hat die Funktion dieses Werkzeuges schon gekannt und beschrieben. Bild aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28.09.1994, Repro: Werner Specht.

Tafel 1 aus Dr. Bindemanns Sonderdruck (Senckenbergiana 1938). Die Einzelteile der „Herborner Laterne“. Repro: Museum Herborn.

Der Goniatit Girtyoceras bindemanni, ca. 5 cm. Rechts unten eine Posidonia-Muschel.-Kulm.- Fundort: Erdbach. Foto: Wolfgang Paul.

Ein Göttinger Student hat Anfang der 1970er Jahre für seine Doktorarbeit auf die Unterlagen von Dr. ing. Bindemann zurückgreifen können. Diese Dissertation umfasst eine bestimmte Zone aus der Kulmzeit, wobei Goniatiten noc als Leitfossilien dienten. Mit einbezogen in die Arbeit waren die gleichen Schieferschichten des Kulmzeitraumes im Sauerland.

Um die Vielzahl der Trilobitenarten aus der Kulmzeit haben sich Prof. G. Hahn und seine Ehefrau Renate (Marburg) verdient gemacht. Fast alle Trilobitenarten wurden von ihnen bestimmt.

Vor längerer Zeit gelang eine weitere wichtige Entdeckung in den Weinbergschichten. Durch Zufall wurden die Reste eines Schlangensterns entdeckt. beschrieben wurde dieser Fund 1981 von den Professoren Gerhard Hahn und Carsten Brauckmann. Ein Resümee war: „Die Schlangensterne im Kulm bei

Herborn zeigen erneut an, dass der Meeresboden besiedelt war und die Lebensbedingungen damit nicht ungünstig waren.“

Schachtelhalmstengel, Länge 8 cm. Im Kulmschiefer von Dainrode bei Frankenberg/Hessen. Foto: Werner Specht.

Auch eine Pflanzenseltenheit gab es. Ein ehemaliger Herborner, Stephan Spitzer, fand vor vielen Jahrzehnten eine Schieferplatte mit dem Abdruck einer Blattscheide mit gegabelten Enden von einem urzeitlichen Schachtelhalm. Die Untersuchung im Senckenbergmuseum ergab, dass es sich um eine neue unbekannte Form handelt. Prof. Leistikow (Frankfurt) ehrte auch hier den Finder mit dessen Namen: Archaeophyllumspitzeri.

Es wurden hier hauptsächlich berühmte Einzelfunde aus den Herborner Weinbergschichten aufgezählt und beschrieben, um die wissenschaftliche Bedeutung dieses Naturdenkmals zu würdigen. Eine vollständige Erhaltung des Weinbergs wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn mit Sicherheit birgt der Weinberg noch viele geologische Kostbarkeiten.

Literaturverzeichnis

Bender, H. C. (1959a): Am urzeitlichen Meeresstrand in Herborn. Heimatjahrbuch für den Dillkreis 1959.

Bender, H. C. (1973b): Faszinierende Jagd in der heimatlichen Urgeschichte. Herborner Tageblatt, 05. Januar 1973.

Bindemann, Dr. ing. W. (1938a): Ein Echinid mit Laterne aus dem Kulm von Herborn.

Senckenbergiana, Band 20, Frankfurt am Main. Sonderdruck.

Anonymus (b): Leitfossilien in der Schieferwand. Dillzeitung. 14. Oktober 1959

Bindemann, Dr. ing. W. (1962c): Mündliche Aussage.

Flick, H. (2013): Das Rheinische Schiefergebirge – eine geologische Geschichte. Aufschluss 64, Heidelberg. Sonderdruck.

Hahn, G. und Hahn, R. (1975): Die Trilobiten des Ober-Devon, Karbon und Perm. Berlin (Bornträger).

Hahn, G. und Brauckmann, C. (1981): Ein neuer Ophiuren-Fund aus dem Kulm von Herborn.

Geol. Jb. Hessen 109, Wiesbaden. Sonderdruck.

Kükenthal, W. (1920): Zoologisches Praktikum. Verlag G. Fischer. Jena.

Nicolaus, H. J. (1958): Zur Stratigraphie und Fauna der crenistria-Zone im Kulm des Rheinischen Schiefergebirges. Diss. Univ. Göttingen

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Regionalplan Mittelhessen

Wir erwarten, dass die Regionalplanung im Sinne einer Entwicklungsplanung die akuten Anforderungen, die sich aus dem Demografischen Wandel, der Digitalisierung der Gesellschaft, dem Klimaschutz und der Verkehrswende ergeben, beschreibt und lösungsorientierte zukunftsgewandte Festlegungen trifft.

Dieser Erwartung wird der Entwurf des Regionalplans Mittelhessen, der im September 2021 von der Regionalversammlung beschlossen wurde nicht gerecht.

Der beschlossene Entwurf der Fortschreibung des Regionplans Mittelhessen beschreibt in weiten Teilen den Status Quo oder gibt bereits getroffene Beschlüsse nur wieder – wie etwa bei der Reaktivierung stillgelegter Bahnlinien.

Wir vermissen Festlegungen für die künftige Entwicklung der Städte und Gemeinden in der Region, die sich an den akuten gesellschaftlichen Fragen orientieren.

Demografischer Wandel
Wie kann und soll dem demografischen Wandel, der schrumpfenden Bevölkerungsentwicklung und der „Landflucht“ begegnet werden.
Während Mittelhessen schrumpft, muss die Rhein-Main-Region mit „Wachstumsschmerzen“ kämpfen.

Klimawandel und Klimaschutz
Für diese größte Herausforderung unserer Zeit finden sich im Regionalplanentwurf keine oder nur unzureichende Ansätze. Wir vermissen z.B. beim Thema Hochwasserschutz das bereits geplante Rückhaltebecken an der oberen Dill nördlich von Haiger.

Verkehrswende
Das Kapitel 7 gibt nur die bereits bekannten und beschlossenen Maßnahmen wieder ohne weitere Festlegungen zu treffen. Jede Kommune für sich, die Landkreise und die Region sollte Verkehrskonzepte entwerfen, die Verkehrsvermeidung und Mobilitätsmix in den Mittelpunkt stellen.

Digitalisierung und sich ändernde Arbeitsbedingungen
In neuen Arbeitsformen, Mobilem Arbeiten und der Digitalisierung sehen wir Chancen für Herborn und die Region, die auch einen Beitrag zur Verkehrsvermeidung und damit zum Klimaschutz leisten können. Hier fehlen Ziele und Festlegungen zum Ausbau der Netze.

Wir beteiligen uns mit drei konkreten Anregungen, die sich auf Herborn beziehen:

Nr. 1: Wir beantragen die Aufnahme der historischen Altstadt in Herborn als Baudenkmal

Herborns Altstadt ist geprägt von einem historischen Kern, der in seiner Gesamtheit zu schützen ist. Besondere Baudenkmale sind das Historische Rathaus, die Hohe Schule, die Corvin‘sche Druckerei, die evangelische Stadtkirche und das Herborner Schloss sowie zahlreiche Fachwerkhäuser, die teilweise als Einzelgebäude Denkmalschutz genießen.
Gerade die Gesamtheit dieses Teils der Altstadt sollte als Ganzes erhalten bleiben. Trotz einzelner Bausünden hat sich die Altstadt sowie der Kirchberg und der Schlossberg den Eindruck einer geschlossenen historischen Siedlung bewahren können. Während viele Gebäude denkmalgerecht saniert wurden, verfallen die Corvin’sche Druckerei zusehens und stehen anderen Gebäude der Abriss bevor.
Das gesamte Ensemble in seinem jetzigen Bestand sollte unter Denkmalschutz gestellt werden. Als räumliche Begrenzung wird die in Teilen noch sichtbare ehemalige Stadtmauer sowie die anliegenden Straßen vorgeschlagen.

Nr. 2: Wir beantragen die Aufnahme des Weinbergs in Herborn als Bodendenkmal

Zu der Bedeutung des Weinbergs verweisen wir auf den Beitrag von Herrn Werner Specht, der uns freundlicherweise gestattet hat, seine Ausführungen für unseren Antrag zu verwenden.

Nr. 3: Wir beantragen das Wildgehege Herborn in die Liste der Erholungsgebiete (Tabelle 12) aufzunehmen

Das Wildgehege Herborn ist ein im nördlichen Stadtwald gelegenes Naherholungsbiet für Jung und Alt. 

Der als gemeinnützig anerkannte Verein „Förderverein Wildgehege Herborn“ hat es sich satzungsgemäß zur Aufgabe gemacht, den Naturschutz und die Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Hessen, der Umwelt- und Tierschutz, sowie die Umwelterziehung zu fördern. Weitere Informationen zum Verein und zum Wildgehege unter https://www.wildgehege-herborn.de

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Stellungnahme der Anwohner

Anwohner des Hinterthals und der angrenzenden Straßen

An den Magistrat der Stadt Herborn Hauptstraße 39 35745 Herborn

per Mail an info@herborn.de, Bürgermeisterin Fr. Gronau, Fraktionsvorsitzende der Herborner Stadtverordnetenversammlung

Herborn, 30. September 2021

Stellungnahme zum Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von dem Bauvorhaben der Firma Helm im Hinterthal betroffene Nachbarschaft und Anwohner der angrenzenden Straßen nehmen zu der beabsichtigten 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ wie folgt Stellung:

Wir sind der Auffassung, dass das Maß einer baulichen Nutzung des Grundstücks Flur 27, Flurstücke 8/1, 10/1 (tlw.), 11/1, 13/3, 13/11, 13/12, 151/3 und 222/9 13/7, mit insgesamt 13 Mehrfamilienhäusern und zwei Boardinghäusern mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. einem Staffelgeschoss, in Summe ca. 220 Wohnungen, die bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu beachtenden Grenzen überschreitet.

Bauvorhaben und diesen zu Grunde liegende Bebauungspläne müssen sich an den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs (§ 1) messen lassen. Danach sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Belange gewährleisten. Zu berücksichtigen ist insbesondere die Gestaltung des Ortsbildes. Die jeweilige Kommune hat es nicht in der Hand, vorhandene Bebauungspläne frei zu ändern, vielmehr sind der Planungshoheit gesetzliche Grenzen gesetzt. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Begriff einer „erdrückenden Wirkung“ entwickelt worden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft im Sinne einer erdrückenden Wirkung wird angenommen, wenn ein Vorhaben durch sein Ausmaß, seine Baumasse oder seine massive Gestaltung Nachbargrundstücke in besonderer Weise unangemessen benachteiligt.

Hieraus leitet sich der Kernpunkt unserer Beanstandung ab. Die von der Firma Helm geplanten Gebäude mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. jeweils einem Staffelgeschoss hätten unzweifelhaft für die Nachbarschaft eine derart erdrückende Wirkung, dass eine besonders unangemessene Benachteiligung der Nachbarschaft offensichtlich ist.

Der Bereich Hinterthal in Herborn hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich verändert. So findet eine gewerbliche Nutzung praktisch nicht mehr statt und das Hinterthal ist heute (abgesehen von der Tierarztpraxis) ein reines Wohngebiet mit weit überwiegend Einfamilienhäusern. Direkt angrenzend zum geplanten Bauvorhaben der Firma Helm sollen überdies drei Mehrfamilienhäuser der GBS entstehen. Für das GBS-Vorhaben wurde erst in diesem Jahr die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ verabschiedet. Betroffen von dieser Änderung ist das Grundstück Flur 27, Flurstück 13/7. Im Rahmen dieser Änderung wurde die Anzahl der Vollgeschosse für die geplanten GBS-Gebäude auf vier begrenzt und die maximale Gebäudehöhe auf 13m festgesetzt. Bereits die geplanten GBS-Gebäude übersteigen damit hinsichtlich der Vollgeschosse die überwiegende Bebauung im Hinterthal. Die von der Firma Helm geplanten Gebäude würden die für das GBS-Vorhaben maximal mögliche Gebäudehöhe aber noch einmal um mindestens bis zu 5m übersteigen (bei gleichzeitig noch deutlich dichterer Bebauung). Gemessen an den vorhandenen wie auch noch geplanten Gebäuden im Hinterthal ist damit festzustellen, dass das geplante Helm-Bauvorhaben unzweifelhaft mit einer angemessenen Gestaltung des Stadtbildes nicht mehr in Einklang zu bringen ist und für die Anwohner eine erdrückende Wirkung hätte.

Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Bebauung in der an den östlichen Bereich des Planungsgebietes angrenzenden Austraße. Von der Kreuzung am Amtsgericht bis zur Einmündung Hinterthal stehen in der Austraße beiderseits der Straße insgesamt 29 Häuser, davon 3 mit 2 Geschossen, 21 mit 2 ½ Geschossen (jeweils 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss oder Mansardengeschoss), 4 mit 3 ½ Geschossen und 1 mit 5 Geschossen. Die Austraße wird damit ganz überwiegend von Häusern mit 2 ½ Geschossen (21 von 29) geprägt. Insbesondere die an der Ostseite des Plangebietes direkt angrenzenden Häuser weisen maximal zwei Vollgeschosse auf. Damit wird auch gemessen an den vorhandenen Gebäuden in der Austraße deutlich, dass die von der Firma Helm geplanten Gebäude mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss und insgesamt 220 Wohnungen unzweifelhaft eine erdrückende Wirkung hätten.

In der Begründung zum Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ von dem Planungsbüro Koch wird auch kein tragfähiges und nachvollziehbares Argument für die geplanten Gebäudehöhen von 15m (vier Vollgeschosse + Staffelgeschoss) bzw. 18m (fünf Vollgeschosse + Staffelgeschosse) genannt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das geplante Vorhaben der Firma Helm keine Elemente eines sozialen Wohnungsbaus umfasst. Reine wirtschaftliche Interessen des Investors sind im Rahmen einer Abwägung nicht über bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu beachtenden Grenzen zu stellen bzw. begründen nicht, die offensichtliche Beeinträchtigung des Ortsbildes.

Wir fordern daher, eine Anpassung des Bauvorhabens und damit verbunden der geplanten Änderungen am Bebauungsplan „Hinterthal“ dahingehend, dass eine Einfügung des Vorhabens in das Ortsbild sichergestellt wird. Unser Vorschlag für eine entsprechende Anpassung ist der Verzicht auf die geplanten Staffelgeschosse für die einzelnen Gebäude, d.h. für das Gebiet MU2 in der direkten Nachbarschaftsbebauung wird eine Gebäudehöhe von ca. 12m (bzw. vier Vollgeschosse ohne zusätzliches Staffelgeschoss) und für das Gebiet MU1 eine Gebäudehöhe von ca. 15m (bzw. fünf Vollgeschosse ohne zusätzliches Staffelgeschoss) festgesetzt. In der direkten Nachbarschaftsbebauung würden sich damit die geplanten Gebäude an der Gebäudehöhe der GBS-Häuser orientieren und diese nicht noch zusätzlich übersteigen. Neben der verbesserten Einfügung der Gebäude in das Ortsbild würde mit dem Verzicht auf die Staffelgeschosse auch die für die Begrünung und Errichtung von Solaranlagen, die auch wesentliche Forderungen der Stadt an das Vorhaben darstellen, verfügbare Dachfläche deutlich vergrößert und damit ihr Nutzungsgrad deutlich gesteigert.

Unabhängig von der Beeinträchtigung des Ortbildes durch das geplante Ausmaß der Bebauung sehen wir auch grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf die bestehende Infrastruktur angesichts der hohen Zahl an geplanten Wohnungen und damit verbunden des möglichen Zuzugs von Bewohnern in das Stadtgebiet als nicht ausreichend geklärt an. Dies betrifft insbesondere offene Fragen hinsichtlich des Verkehrskonzeptes. Ein Thema ist hierbei die Regelung der Ein- und Ausfahrt für das geplante Parkhaus, welches auch schon im Bauausschuss diskutiert wurde. Daneben sehen wir auch die zusätzliche Verkehrsbelastung für die Austraße noch nicht hinreichend gewürdigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neben dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch das Helm-Bauvorhaben auch die geplanten 60 GBS-Wohnungen zu einer weiteren Belastung für die Austraße führen werden. Für die Beschlussfassung zur 5. Änderung des Bebauungsplans sehen wir ein neues Verkehrsgutachten als erforderlich an. Als Grundlage sind Verkehrszählungen an mehreren Wochentagen sowohl in der Westerwaldstraße als auch der Austraße durchzuführen. Diese müssen an Schultagen und mindesten an einem Freitag erfolgen, um die durch den Wochenmarkt verursachten Verkehrsbelastungen zu berücksichtigen.

Ferner würden wir es begrüßen, wenn die gestellten Anforderungen hinsichtlich der Installation von Solaranlagen auf den Dachflächen der geplanten Gebäude, die Errichtung von Spielgerä- 3

ten auf dem Gelände sowie die Begrünung des Geländes konkreter vorgegeben und verbindlich geregelt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die genannten Maßnahmen als wesentliche Forderungen der Stadt für die Zustimmung zum geplanten Bauvorhaben genannt wurden. Gemäß dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes wird lediglich die Installation von Solaranlagen und die Errichtung von Spielgeräten (für unterschiedliche Altersgruppen) gefordert, Art und Umfang liegen aber demnach allein im Ermessen der Firma Helm. Hier ist zu befürchten, dass die Umsetzung der Anforderungen nach dem Minimalprinzip erfolgen und die Interessen der Stadt nicht ausreichend befriedigt werden. Hinsichtlich der Begrünung schlagen wir vor, die Vorgaben dahingehend zu erweitern, dass eine Art Grüngürtel durch Baumbepflanzung um das Gelände bzw. insbesondere zur nachbarschaftlichen Bebauung angelegt wird, um so eine optische Aufwertung für das Gelände zu erreichen und damit auch eine verbesserte Einfügung in das Ortsbild. Aus unserer Sicht sollte vor Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma Helm geschlossen werden, in dem genaue Regelungen hinsichtlich der Umsetzung der im Bebauungsplan genannten Anforderungen festgehalten werden.

Abschließend möchten wir auf § 1 Abs. 7 BauGB verweisen, der besagt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Entsprechende Abwägung sehen wir bei dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ als nicht ausreichend gegeben an und fordern daher Anpassungen unter Berücksichtigung der von uns aufgeführten Punkte.

Für einen weiteren Dialog stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bertolt Dintelmann und weitere 19 Anwohner

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Die Sicht der Anwohner

Hier veröffentlichen wir den offenen Brief der Anwohner des Hnterthals und der anliegenden Straßen an die Fraktionen der Herborner Stadtverordnetenversammlung

CDU (Fraktionsvorsitzender Herr Hühne)
SPD (Fraktionsvorsitzender Herr Menger)
B90/Die Grüne (Fraktionsvorsitzende Frau Garotti)
FWG (Fraktionsvorsitzender Herr Enenkel)
FDP/SGH (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Herr Deworetzki, Herr Dr. med. Sbresny) und
den Stadtverordnetenvorsteher Herr Müller

Herborn, 11.09.2021

Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben der Firma Helm im Hinterthal

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anwohner des Hinterthals und der angrenzenden Straßen haben wir mit großem Interesse und leider auch Enttäuschung die Diskussionen zu den geplanten Änderungen am Bebauungsplan für das ehemalige Toom-Gelände bzw. zu dem auf dem Gelände geplanten Bauprojekt der Firma Helm verfolgt. Auch nach der Bürgerversammlung von letzter Woche sehen wir eine Reihe von Fragen nicht beantwortet und stehen dem Ausmaß der geplanten Bebauung sehr kritisch gegenüber. Wir möchten mit diesem Schreiben noch mal die Gelegenheit nutzen, Ihnen unsere Kritikpunkte am geplanten Bauprojekt wie auch am Prozess der Öffentlichkeitseinbindung zu diesem Projekt darzulegen.

Zum Punkt Öffentlichkeitseinbindung:

Statt die Öffentlichkeit bei einem Projekt dieser Größenordnung und Bedeutung für die Stadt Herborn frühzeitig zu informieren und einzubinden, macht es den Eindruck, dass hier insbesondere von Seiten der Bürgermeisterin auf Zeit gespielt wurde, um nun die bereits getroffenen Absprachen mit der Firma Helm mit Verweis auf den angeblichen zeitlichen Handlungsdruck durch die politischen Entscheidungsgremien durchzujagen. Die Dissonanz zwischen Frau Gronau und Ihnen bzw. Ihren Fraktionen in diesem wie auch bei weiteren Themen wurde dabei in der Bürgerversammlung sehr deutlich, so dass man sich im Lauf der Veranstaltung die Frage stellen musste, wie unter diesen Rahmenbedingungen grundsätzlich überhaupt eine Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den politischen Gremien zum Wohle unserer Stadt und Ihrer Bürger möglich ist.

Umso enttäuschender empfinden wir es, dass Ihre Fraktionen mehrheitlich gewillt sind, dem vermeintlichen Druck nachzugeben und dem geplanten Bauprojekt ohne eine dezidierte, vollumfängliche Betrachtung seiner Auswirkungen für die gesamte Stadtentwicklung zuzustimmen. Der angebliche zeitliche Handlungsdruck überzeugt hier als Argument für ein schnelles Durchboxen des geplanten Projektes nicht. Schließlich hätte man mit den Diskussionen zu dem geplanten Bauvorhaben und der eigentlich im Vorfeld überfälligen Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Entwicklung Herborns bereits im letzten Jahr gerade vor dem Hintergrund der Kommunalwahl im März anstoßen können (wenn nicht sogar schon deutlich früher, das betreffende Gelände liegt bekanntlich seit Jahren brach und das Thema der Stadtentwicklung ist auch nicht neu). Das wäre auch der richtige Zeitpunkt für eine Einbindung der Bürger gewesen, die auf Basis der Positionen Ihrer Parteien zu einem städtebaulichen Gesamtkonzept im Allgemeinen und zum HelmProjekt im Speziellen ihre Wahlentscheidung hätten treffen können und damit letztlich auch in die Entscheidungsprozesse eingebunden gewesen wären.

Zu unserer Kritik am geplanten Ausmaß des Helm-Bauprojektes:

Als direkt betroffene Anwohner hat man verständlicherweise keinen neutralen Blick auf ein Bauvorhaben dieser Dimension in seiner Nachbarschaft. Die Anzahl der geplanten Gebäude sowie die Geschossigkeit wird naturgemäß sehr kritisch von der angrenzenden Nachbarschaft gesehen. Dass es sich hierbei für die Verhältnisse einer Stadt wie Herborn um eine massive Bebauung sowohl hinsichtlich Anzahl als auch Geschossigkeit der Gebäude handelt, wird aber nicht nur von den Anwohnern so empfunden.

Dies scheint auch Ihnen bzw. Ihren Fraktionen bewusst zu sein und wurde auch mehrfach in den öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses zum Ausdruck gebracht. Der vermeintliche Kompromissvorschlag der Firma Helm für (wenige) einzelne Gebäude des Gesamtvorhabens die Geschossigkeit von sechs Geschossen plus Staffelgeschoss um ein Geschoss auf fünf Geschosse + Staffelgeschoss zu reduzieren, ändert an der Gesamtdimension des Vorhabens nur wenig und stellt keine konsensuale Lösung dar.

Mit dem pauschalen Verweis auf die Wohnungsknappheit in Herborn und die Angst vor dem Absprung des Investors nun aber dem geplanten Projekt bzw. der damit verbundenen Änderungen am Bebauungsplan zuzustimmen, ist daher in der Argumentation für Ihre mehrheitliche Zustimmung sehr dürftig.

Unter anderem wurde bislang nicht konkret erläutert wie hoch eigentlich der Wohnungsbedarf in Herborn ist, für welche Bevölkerungsgruppen das angedachte Projekt Wohnraum schafft (um sozialen Wohnungsbau handelt es sich wie bereits öffentlich kommuniziert in jedem Fall nicht), in welcher Größenordnung die Stadt Herborn Wohnraum angesichts der gegebenen bzw. damit einhergehend noch zu entwickelnden Infrastruktur zur Verfügung stellen kann und im Hinblick auf ihre Attraktivität auch will, wie dieser Wohnraum im Hinblick auf die verschiedenen Interessenslagen angemessen auf das Stadtgebiet verteilt werden kann, welche Maßnahmen für den Ausbau der Infrastruktur (Verkehrskonzept, Ausbau Kindertagesstätten, Versorgungskonzept, etc.) für geplante Projekte zur Schaffung von mehr Wohnraum erforderlich sind und umgesetzt werden können.

Wie auch in der Bürgerversammlung von verschiedenen Seiten angemerkt, kann es nicht zielführend für die Entwicklung Herborns sein, jedes geplante Bauprojekt nur für sich zu betrachten, sondern es ist ein Gesamtkonzept für die städtebauliche Entwicklung zu erarbeiten, in dem gerade diese Fragen erörtert und beantwortet werden. Damit würden sich dann auch ggf. Nachteile für einzelne Interessensgruppen zumindest erklären lassen. Uns ist hierbei durchaus bewusst, dass eine städtebauliche Entwicklung nicht alle Einzelinteressen berücksichtigen kann und übergeordnete Interessen wie eben akuter Wohnungsbedarf durchaus über den Einzelinteressen der von entsprechenden Bauprojekten betroffenen Anwohnerschaft stehen kann bzw. wohl auch stehen muss.

Eine sachgerechte Abwägung zwischen den jeweiligen Interessen und die Erörterung von Alternativen für einen bestmöglichen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessensgruppen sollte dennoch zwingend geboten sein. Diese Abwägung ist bei dem Entscheidungsprozess zum Helm-Projekt aber in keiner Weise zu erkennen.

Es geht uns nicht um eine grundsätzliche Ablehnung des Projektes. Die Schaffung von Wohnraum auf dem brachliegenden Gelände ist absolut nachvollziehbar und sinnvoll, ebenso wie die allein schon aus ökologischen Gründen grundsätzliche Notwendigkeit zu einer Verdichtung von Wohnraum. Beim Ausmaß der Bebauung aber allein die Attraktivität sprich Renditemaximierung für den Investor zu befriedigen, ist ein nicht akzeptables Vorgehen. Es macht hier den Eindruck, dass im Rahmen der Verhandlungen sehr devot gegenüber dem Investor agiert wurde und keine klare Verhandlungsposition von der Stadt Herborn eingenommen wurde. Der Investor hat das Grundstück unter dem aktuell noch gültigen Bebauungsplan zu den vermutlich daraus abgeleiteten günstigen Konditionen schließlich erworben, so dass man sehr wohl auch von ihm die Bereitschaft zu einer konsensualen Lösung einfordern kann.

Hinsichtlich der Auswirkungen für die angrenzende Nachbarschaft ist überdies noch zu berücksichtigen, dass mit dem Bauprojekt der GBS, das drei viergeschossige Wohnhäuser mit 60 Wohnungen vorsieht und unmittelbar an das Helm-Projekt angrenzt, bereits ein Großprojekt im Hinterthal genehmigt wurde. In Summe würden damit knapp 300 Wohnungen im Hinterthal neu entstehen, so dass möglicherweise 600 bis 800 Menschen neu im Hinterthal angesiedelt würden (einige Dörfer im Dillkreis sind kleiner). Absolut unverständlich ist hierbei, warum zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Bebauungsplanänderung für das GBS Projekt vor zwei Jahren nicht bereits über eine Planänderung für das gesamte Areal diskutiert und entschieden wurde. Die Stadtverwaltung und der Magistrat hätten in diesem Zuge eine Planungsvorlage erstellen bzw. in Auftrag geben können, um potenziellen Investoren eine Grundlage für Ihre Vorhaben zu geben. Anstatt dessen überlässt die Stadt die Planungen zur Stadtentwicklung einem privaten Investor, der sein Vorhaben an der eigenen Gewinnmaximierung ausrichtet.

Wir bitten Sie aus den genannten Gründen, noch mal ihre Haltung zum Helm-Projekt zu überdenken und vor der Entscheidung zu diesem Einzelprojekt die Stadtverwaltung und den Magistrat mit einem von unterschiedlichen Seiten bereits geforderten Gesamtkonzept zur städtebaulichen Entwicklung für Herborn zu beauftragen, in dem die aufgeworfenen Fragen nachvollziehbar geklärt werden. Ferner würden wir es begrüßen, wenn Sie bzw. Ihre Fraktionen vor Ort noch einmal in einen persönlichen Dialog mit den Anwohnern treten würden, um die unterschiedlichen Positionen und offenen Fragen zu erörtern und nach konsensualen Lösungen zu suchen. Wir möchten an dieser Stelle abschließend betonen, dass wir die Stadtentwicklung Herborns nicht bremsen oder gar blockieren wollen, es geht uns ausschließlich und allein um eine sachgerechte Abwägung aller Interessenslagen.

Über Rückmeldungen zu Terminabsprachen würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bertolt und Carolin Dintelmann Hinterthal 6c
Gerd-Walter und Anni Löb Am Birkenhof 6
Inge und Karl Binder Am Birkenhof 4
Dr. Joachim und Cornelia Cigan Am Birkenhof 3
Swen und Ursula Reuter Austraße 21
Sandra Weil Austraße 28
Sibylle Cunz-Barnusch und Klaus Barnusch Hinterthal 1a
Christian Stuhl Ringofenstraße 10
Kathrin Cunz-Baumann und Alexander Cunz Ringofenstraße 9 Alexander und Kerstin Schüler Hinterthal 14
Familie Krüger-Zechlin Austraße 20

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Corvinsche Druckerei

Zur Corvinsche Druckerei wurden am 23. April 2021 zwei interessante Artikel zur Sanierung des Gebäude und zu seiner historischen Bedeutung sowie ein Kommentar veröffentlicht:
Bitte folgen Sie den Links.

„Corvins alte Druckerei wird bald wieder hübsch gemacht“

https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/herborn/corvins-alte-druckerei-wird-bald-wieder-hubsch-gemacht_23566545

„Gedruckte „Türöffner“ aus Herborn“
Geschichtliche Einordnung von Rüdiger Störkel, Stadtarchivar a.D.

https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/herborn/gedruckte-turoffner-aus-herborn_23571879

„Wie eine Grabplatte zur Altarstufe wurde“
Kommentar zum Tag des Buches von Martin H. Heller

https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/herborn/wie-eine-grabplatte-zur-altarstufe-wurde_23572115

Wir sind froh über die Entwicklung, werden Sie aber weiter kritisch begleiten und hoffen, dass den Worten Taten folgen.

Zum vorhergehenden Sachstand mit Bildern:

Die Corvinsche Druckerei befindet sich in einem bedauerlichen Zustand. Bei dem äußeren Erscheinungsbild muss leider von einen „Denkmal in Not“ gesprochen werden.

Corvinsche Druckerei

Die Corvinsche Druckerei, auch als Paule Hof bekannt, ist neben Rathaus, Hohe Schule und Stadtkirche ein das Stadtbild prägendes Gebäude von geschichtlicher Bedeutung.

In der Nähe der Kirche liegt die ehemalige Druckerei der Hohen Schule, damals unterhalten von Buchdrucker Christoph Corvin. Erbaut um 1570, erlangte die Druckerei mit hochwertigen Druckwerken große Bedeutung im Europa des 16. Jahrhunderts.

Bedauerlicherweise befand und befindet sich das Gebäude seit Jahrzehnten im Privatbesitz und wirkt vernachlässigt, wie die Bilder zeigen.

„Wir für Herborn“ wollen uns dafür einsetzen, dass das Gebäude entsprechend seiner geschichtlichen Bedeutung denkmalgerecht erhalten und saniert wird. Zentrale Forderung ist, das Gebäude einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Aus unserer Sicht ist die Corvinsche Druckerei ein idealer Standort für das Städtische Museum, das derzeit in der Hohen Schule in beengten Verhältnissen untergebracht ist.

Zur Finanzierung dieser Idee schaden wir die Gründung einer Bürgerstiftung vor. Bereits zahlreiche Städte und Gemeinden, auch in unserer Region haben solche Stiftungen gegründet, um trotz „klammer“ Finanzen, Projekte zu finanzieren.

Näheres zu Bürgerstiftungen finden Sie unter:
https://www.stiftungsagentur.de/glossar/buergerstiftung

Weitere Informationen zur Corvinschen Druckerei finden Sie
in Siggi Gerdau Welt: https://gerdaus-welt.de

Ergänzung zum Artikel „Corvin’sche Druckerei“

Wer rettet die Corvin’sche Druckerei

Herborns Kulturgüter sind ein Besuchermagnet