Stellungnahme

zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“,
Stadt Herborn, Kernstadt

Zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“, Stadt Herborn, Kernstadt nehmen wir für die Initiative „Wir für Herborn“ sowie im eigenen Namen form- und fristgerecht Stellung:

Vorbemerkung

Zunächst kritisieren wir die Wahl des beschleunigten Verfahrens und die für eine derartige Änderung des Bebauungsplans unangemessen kurze Frist zur Stellungnahme von nur einer Woche mit Bekanntmachung an einem Samstag. 
Wir behalten uns ausdrücklich die Ergänzung unserer Stellungahme vor und erwarten, dass auch nach Ablauf der gesetzten Frist vorgetragene Argumente im Abwägungsprozess berücksichtigt werden. 

Im Verfahren tragen wir bereits jetzt folgende Argumente vor:

  • Anzahl und Höhe der durch die 5. Änderung des Bebauungsplans möglichen Bebauung

Wir beziehen uns auf die in der Bürgerversammlung in Merkenbach vorgestellten Pläne der Helm-Gruppe und stellen hierzu fest, dass die Anzahl der Gebäude, deren Höhe und Gestaltung sich nicht in das Gefüge der Stadt Herborn einpassen und als Fremdkörper insbesondere bei Berücksichtigung der Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft wirken.

Nach unserer Auffassung sollte eine maximale Höhe der Bebauung auf eine Traufhöhe von 13 Metern zugelassen werden. 

Die Festsetzung im Bebauungsplan ist wie folgt festzusetzen:

MASS DER BAULICHEN NUTZUNGMU 1MU 2Parkhaus
Zahl der Vollgeschosse (max.)IVIII
Grundflächenzahl (GRZ)0,50,50,8
Geschossflächenzahl (GFZ)1,81,8
Gebäudehöhe (max.) in m ü. NN*227224227

Die Anzahl der Gebäude sollte auf 12 reduziert und mindestens an den Grenzen zur benachbarten Bebauung eine maximal viergeschossige Bauweise oder dreigeschossige Gebäude mit einem Staffelgeschoss vorgesehen werden. 

Weiter sollten Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen und zwischen den Gebäuden von mindestens 12 Metern vorgeschrieben werden.

  • Verkehrskonzept

Bei der durch die 5. Änderung des Bebauungsplans zugelassenen Bebauung wird es zu einer Zunahme des Verkehrs in dem Bereichen Westerwaldstraße (B 255), Kreuzung am Amtsgericht, in der Austraße, in der Konrad-Adenauer Straße, im Hinterthal sowie allen Nebenstraßen führen.

Hier weisen wir darauf hin, dass die dem beigefügten Verkehrsgutachten eine Verkehrszählung an einem Donnerstag im Oktober 2020 zugrunde liegt.

Diese Verkehrszählung fand während der Pandemie statt und ist aufgrund des durch die pandemiebedingten Beschränkungen reduzierten Verkehrsaufkommens in keinster Weise repräsentativ für die Ausgangsbelastung. 

Für die Beschlussfassung zur 5. Änderung des Bebauungsplans ist ein neues Verkehrsgutachten erforderlich. Als Grundlage sind Verkehrszählungen an mehreren Wochentagen und am Wochenende durchzuführen. Diese müssen an Schultagen und auch mindestens an einem Freitag erfolgen, um die durch den Wochenmarkt verursachten Verkehrsbelastungen zu berücksichtigen. Das zu erstellende Verkehrsgutachten muss auch die Verkehrsbelastungen berücksichtigen, die durch die bisher vorgesehene Vorgabe, dass Zu- und Abfahrt ausschließlich als Rechtsabbieger erfolgen sollen. Die Einrichtung von Linksabbiegerspuren auf der Westerwaldstraße (B 255) sehen wir als schwer umsetzbar an.

  • Umweltverträglichkeit, Klima und Luftzirkulation

Das beigefügte – Umwelt- und abfalltechnische Gutachten – berücksichtigt nicht die Folgen, die sich durch das Bauvorhaben selbst und die sich ergebende Verkehrs-belastung während der Bau- und Nutzungsphase ergeben. Ebenso fehlt ein Gutachten, wie sich die zulässige Bebauung auf die Luftzirkulation in der Umgebung auswirken. 

Eine Beschlussfassung kann nur erfolgen, wenn entsprechende Gutachten eingeholt werden und die Bebauung und Verkehrsbelastung als unschädlich für Klima und Luftzirkulation eingestuft werden sollten.

Weitere Empfehlungen

Wir begrüßen ausdrücklich den Versuch mit der Investorengruppe in Verhandlungen Kompromisse zu suchen. Die bisher getroffenen und noch zu treffenden Vereinbarungen können jedoch nicht durch Festsetzungen im Bebauungsplan rechtssicher abgesichert werden. 

Wir empfehlen deshalb nachdrücklich noch vor der Beschlussfassung über die 
5. Änderung des Bebauungsplans einen städtebaulichen Vertrag mit der Investorengruppe abzuschließen.

Außerdem empfehlen wir, die Erschließung mit Strom und Nahwärme in Kooperation mit der Stadtwerke Herborn GmbH durch die Stadt selbst zu organisieren. 
Dabei sollten die beiden geplanten Bauvorhaben der GBS und der Helm-Gruppe aber auch der Bedarf in den umliegenden Straßen einbezogen werden. 

Zusammenfassung und Fazit

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“, Stadt Herborn, Kernstadt ist in der veröffentlichten Entwurfsfassung nicht beschlussreif.

Es fehlen wesentliche Entscheidungsgrundlagen für die umweltrechtliche und verkehrsrechtliche Beurteilung.

Die nach dem Bebauungsplan mögliche Bebauung fügt sich nicht in das Gefüge der Stadt Herborn ein und berücksichtigt nicht die Belange der Anlieger, deshalb sollten die Festsetzungen nach unserem Vorschlag geändert werden.

Wir stehen gerne für Erläuterungen und einen weiteren Dialog bereit und hoffen, dass unsere Anregungen und Stellungnahmen berücksichtigt werden.

Freundliche Grüße

Ronald Lommel           Hans-Dieter Wieden